Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg gibt Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (RTW) spätestens ab dem 01.01.2016 in der Stadt Weismain im Landkreis Lichtenfels bekannt.Die Vorhaltezeit beträgt 168 Wochenstunden. Zur Bewältigung von Großschadenslagen fordert der Zweckverband als ergänzendes Leistungspotential (sogenannter „Sonderbedarf“) voraussichtlich die dauerhafte Stellung mindestens eines zusätzlichen RTW oder N-KTW. Der genaue Sonderbedarf wird derzeit allerdings noch ermittelt. Bieter, die früher als am 01.01.2016 mit einer Dienstleistungskonzession starten wollen, können das gerne anbieten. Die Vertragsdauer beträgt – ebenfalls voraussichtlich – 10 Jahre.
Die Interessenbekundungsfrist endet bereits am 27.04.2014, 11:00 Uhr (Eingangsstempel des Landratsamtes Coburg) – also nicht einmal neun Tage nach Bekanntgabe. Die Frist zur Abgabe eines Angebots endet am 10.06.2015, die Frist für Rückfragen am 02.06.2015.
Quelle: Bekanntgabe vom 18.04.2015 – TED 2015/S 076-134168
Zwar weist die Bekanntgabe auf ein transparentes und chancengleiches Verfahren hin. Schon jetzt wirft die Bekanntmachung im TED allerdings einige interessante Fragen auf – zumindest für die, die sich mit Auswahlverfahren im Rettungsdienst und Rettungsdienstrecht beschäftigen.