Krankentransport in Bayern: Genehmigung oder Vergabe
In Bayern stellt sich eine interessante Rechtsfrage: Wer kommt in Bayern zuerst: Die Genehmigung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes oder die Vergabe an gemeinnützige Organisationen?
In Bayern stellt sich eine interessante Rechtsfrage: Wer kommt in Bayern zuerst: Die Genehmigung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes oder die Vergabe an gemeinnützige Organisationen?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Frage. Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum. Der Senat kassiert in seinem Beschluss vom 21.04.2021 nicht nur eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Widerruf der Delegation. Er findet auch deutliche Worte zur Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
In Bayern ist die Regierung von Oberbayern zentral zuständig für die Zulassung ausländischer Ärzte. Wieviele Approbationen sie im Jahr erteilt, lässt sich einer schriftlichen Antwort des Bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen.
Bayern erlässt Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen. Er gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Leitungs- und Verwaltungsbonus. Fördermittel für Kindertageseinrichtungen Der Bonus stellt eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dar. Er soll dem flächendeckenden Fachkräftemangel bei den Träger von Kindertageseinrichtungen entgegenwirken. Die Fördermittel dienen dazu, die Einrichtungsleitung durch zusätzliches Personal von Aufgaben zu entlasten. Begünstigte Begünstigt sind die Träger der Kindertageseinrichtungen. Voraussetzungen Voraussetzung ist [...]
In Bayern sind bei rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahren die Vergabekammern zuständig. Zu den Verweisungsmöglichkeiten an die Vergabekammern (verneint).
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte im Dezember 2017 über die Rechtmäßigkeit einer interimsweisen Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes in Bayern zu entscheiden. Die Interimslösung war vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 angedacht. […]
Vor kurzem wurde ich auf die Kostenübernahme von Digitalfunkgeräten für Leitende Notärzte (LNA) in Bayern angesprochen. Wer hat auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kosten zu tragen?
Der Beitrag stellt die Änderungen der Notarztdienstordnung (NADO) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) 2016 im Überblick dar.
Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter: […]
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat mit Schreiben vom 22.12.2015 die neue Vergütungssystematik für den Notarztdienst ab 2016 vorgestellt. Bayerns Notärzte erfahren damit eine Woche vor Neujahr die sie betreffenden Vergütungsregelungen. […]