Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat mit Schreiben vom 22.12.2015 die neue Vergütungssystematik für den Notarztdienst ab 2016 vorgestellt. Bayerns Notärzte erfahren damit eine Woche vor Neujahr die sie betreffenden Vergütungsregelungen.

Die wesentlichen Änderungen

  • Einheitliche Grundpauschale von 19,00 EUR je Stunde
  • Leistungsbezogene Einsatzpauschale von 72,00 EUR je behandeltem Patient
  • Für den vierten bis sechsten Patienten nur 25,00 EUR pro Behandlungsfall
  • Abzug je einer Grundpauschal-Stunde je behandeltem Patient
  • Leistungsorientierte Zuschlagssystematik:
    – 10,00 EUR zusätzlich pro Patient nachts, Wochenende und an Feiertagen*
    – 20,00 EUR Zuschlag bei Patienten mit einer Einsatzdauer von über 90 Minuten
    – 40,00 EUR bei mehr als 150 Minuten

Ein Verlustausgleich wie in 2014/2015 ist nicht mehr vorgesehen.

Die Vergütungsregelung gilt ab dem 1.1.2016.

* Zum Vergleich: Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 AZR 423/14 festgestellt, dass ein nicht Tarif gebundener Arbeitnehmer bei dauerhafter Nachtarbeit mit einem Zuschlag von 30 % angemessen zu vergüten sei. Allerdings ist dieses Urteil natürlich nicht (zwingend) so auf die bayerischen Notärzte übertragbar.

Weitere Informationen zu den neuen Bayerischen Vergütungsregelungen finden Sie auf den Seiten der KVB, dort auch eine ausführliche Darstellung der KVB sowie weitere Infos auch bei der AGBN.

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