Bayern erlässt Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen. Er gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Leitungs- und Verwaltungsbonus.

Fördermittel für Kindertageseinrichtungen

Der Bonus stellt eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dar. Er soll dem flächendeckenden Fachkräftemangel bei den Träger von Kindertageseinrichtungen entgegenwirken. Die Fördermittel dienen dazu, die Einrichtungsleitung durch zusätzliches Personal von Aufgaben zu entlasten.

Begünstigte

Begünstigt sind die Träger der Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein schriftliches Leitungskonzept. Dieses muss unter Beteiligung der pädagogischen Leitung erarbeitet sein. Darin muss niedergelegt sein

  • ein Leitungsprofil (Rolle und Verantwortung der Leitung, Führungsstil)
  • die Aufgaben der Einrichtungsleitung
  • zusätzlich geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Leitung
  • der Umfang der angestrebten zeitlichen Entlastung sowie
  • die Beteiligung der pädagogischen Leitung an der Konzeptentwicklung
  • ein angemessenes Zeitkontingent für die auf Leitungsaufgaben entfallende Arbeitszeit
  • das für die Ausübung der Leitungstätigkeit mindestens erforderliche Qualifizierungsniveau und
  • Maßnahmen zur Fort- bzw. Weiterbildung

Erforderlich ist ferner eine Förderung nach Maßgabe des BayKiBiG (5. Teil).

Berechnung

Der Leitungs- und Verwaltungsbonus errechnet sich als Produkt aus dem Basiswert für die staatliche Förderung, der Summe der Buchungszeitfaktoren der in der Einrichtung geförderten Kinder und einem in der Richtlinie genannten Faktor.

Verfahren

Der Leitungs- und Verwaltungsbonus wird auf Antrag der Gemeinde für alle Einrichtungen im Gemeindegebiet gewährt. Bei nicht-kommunalen Einrichtungen gibt der Träger diese Erklärung über das System KiBiG.web ab.

Quelle: Bekanntmachung vom 27. Februar 2020, Az. V3/6511-1/520