Bayern: Stärkung von Kindertageseinrichtungen
Bayern erlässt Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen. Er gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Leitungs- und Verwaltungsbonus. Fördermittel für Kindertageseinrichtungen Der Bonus stellt eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel dar. Er soll dem flächendeckenden Fachkräftemangel bei den Träger von Kindertageseinrichtungen entgegenwirken. Die Fördermittel dienen dazu, die Einrichtungsleitung durch zusätzliches Personal von Aufgaben zu entlasten. Begünstigte Begünstigt sind die Träger der Kindertageseinrichtungen. Voraussetzungen Voraussetzung ist [...]