EuGH entscheidet erneut zur Gemeinnützigkeit
EuGH entscheidet erneut über die Bereichsausnahme und die Frage der Gemeinnützigkeit in Vergabeverfahren im Rettungsdienst.
EuGH entscheidet erneut über die Bereichsausnahme und die Frage der Gemeinnützigkeit in Vergabeverfahren im Rettungsdienst.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am 16.04.2020 über die Frage der Bereichsausnahme im Rettungsdienst zu entscheiden. Nach der Auffassung des Vergabesenats am Hanseatischen Oberlandesgericht kann diese in Hamburg Anwendung finden - muss aber nicht.
Die Schlussanträge des Gernalanwalts Manuel Campus Sanchez-Bordona bringen wieder etwas Spannung in das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist ein Verfahren über Leistungen von Krankentransport und Notfallrettung in der Stadt Solingen anhängig – mit Auswirkungen weit über NRW hinaus. […]
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte im Dezember 2017 über die Rechtmäßigkeit einer interimsweisen Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes in Bayern zu entscheiden. Die Interimslösung war vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 angedacht. […]
Finden die Bereichsausnahme der Vergaberichtlinien auch auf die deutschen Hilfsorganisationen Anwendung. Sind die Hilfsorganisationen gemeinnützige Organisationen? DAs wird nun der EuGH aufgrund der Fragen des OLG Düsseldorf klären.
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist grundsätzlich kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Kommunalorganen wirkt sich dabei auch gegenüber Dritten aus, die sich gegen die Entscheidung wehren können.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt vergibt Fahrdienstleistungen mit medizinischer und administrativer Assistenz für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.
Vergabeverfahren in Bochum über die Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst nach § 13 RettG NRW über Intensivtransporte.
Kommt die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im neuen Vergaberecht? Nach dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) sieht das so aus. Eindeutig ist das Gesetz aber wieder einmal nicht. […]
Fortschreibung und Pflege der Struktur- und Einsatzdatenbank und die Durchführung von Trendanalysen des Rettungsdienstes in Bayern (TRUST III) an Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) vergeben. […]