RettDG LSA: Unzuständiges Kommunalorgan bei Vergabe
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist grundsätzlich kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Kommunalorganen wirkt sich dabei auch gegenüber Dritten aus, die sich gegen die Entscheidung wehren können.