Rettungsdienst Bereichsausnahme vor dem Verfassungsgericht
Eine Nachricht sorgt wieder einmal für Unruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftige sich mit der Bereichsausnahme. Ist das so richtig? Nicht wirklich.
Eine Nachricht sorgt wieder einmal für Unruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschäftige sich mit der Bereichsausnahme. Ist das so richtig? Nicht wirklich.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am 16.04.2020 über die Frage der Bereichsausnahme im Rettungsdienst zu entscheiden. Nach der Auffassung des Vergabesenats am Hanseatischen Oberlandesgericht kann diese in Hamburg Anwendung finden - muss aber nicht.
Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich - nicht hoheitlich - zu beurteilen.
Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht. […]
Baden-Württemberg bringt Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes ein.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat den Entwurf der Landesregierung für eine neues Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) am 28.01.2015 angenommen. […]
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar gibt Auftrag für Regelrettungsdienst durch Besetzung und Betrieb der Rettungswache Erbringen sowie Vorhaltung ergänzender Ressourcen im erweiterten Rettungsdienst bekannt. […]
Das Thüringer Rettungsdienstgesetz vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) wurde durch Gesetz vom 10.06.2014 mit Wirkung ab dem 1.1.2015 geändert.