Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht.
Das Gesetz befasst sich insbesondere mit der Anpassung an das Notfallsanitätergesetzan das Landesrecht, deren Ausbildung und Finanzierung, einer Betrachtung der gesamten Rettungskette einschließlich des Helfer-vor-Ort-Systems sowie einer unabhängigen Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg. Ziel ist auch eine Verbesserung der Hilfsfristen im Rettungsdienst. Die Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise soll gestärkt werden.
Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung des Änderungsgesetzes in Kraft.
Quellen
- Pressemitteilung des Innenministeriums vom 16.12.2015 (Pressemitteilung)
- Stuttgarter Zeitung vom 16.12.2015
- Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 27.10.2015 (Drucksache 15 / 7612)
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