NotSanG: Entspannung bei Ergänzungsprüfung
Kein Aprilscherz: Eine weitere Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll Entspannung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter mit sich bringen. Der Bundesgesetzgeber hat ein wichtiges Detail gestrichen.
Kein Aprilscherz: Eine weitere Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll Entspannung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter mit sich bringen. Der Bundesgesetzgeber hat ein wichtiges Detail gestrichen.
Offensichtlich scheint die Anerkennung zum Notfallsanitäter viele Rettungsassistenten zu interessieren. Eine häufig gestellte Frage: Wie sieht es mit der Zulassung von ehrenamtlichen und Teilzeit-Rettungsassistenten aus?
Überraschend hat die Bundesregierung heute erklärt, dass zukünftig jeder Rettungsassistent als Notfallsanitäter anerkannt werde...
Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung [...]
Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht. […]
Die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienstrecht e.V. hat eine Stellungnahme zum „Pyramidenprozess“ und dort aufgeworfenen Fragestellungen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) veröffentlicht.