Notarzt in Baden-Württemberg nicht hoheitlich
Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich - nicht hoheitlich - zu beurteilen.
Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich - nicht hoheitlich - zu beurteilen.
Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.12.2015 Änderungen des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Er folgt dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Notfallsanitäter sind spätestens ab 2021 Pflicht. […]
Baden-Württemberg bringt Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes ein.
Stellungnahme des Innenministeriums zur Einhaltung der Hilfsfristen in Baden-Württemberg.