Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Baden-Württemberg bringt Änderung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg. Gesetzentwurf veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf beabsichtigt eine Verbesserung der Notfallversorgung. Dazu weicht er zukünftig von der Hilfsfrist ab. Stattdessen sind die Rettungsdienststrukturen künftig auf der Grundlage des gesamten Einsatzablaufs zu planen – von der Alarmierung bis zur Übergabe im Krankenhaus. Hilfsfristen sind nur noch ein Qualitätskriterium. Bereichspläne sind jährlich zu überprüfen.

Die Rechtsaufsicht wird gestärkt, ein landesweit einheitliches Qualitätsmanagement gesetzlich verankert.

Der Notfallsanitäter wird mit aufgenommen; die Qualifikation ist ab 2021 verpflichtend. Kosten der Ausbildung sind Kosten des Rettungsdienstes.

Zudem will der Entwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Helfer-vor-Ort-Systeme (First Responder) regeln.

Den Entwurf finden Sie auf den Webseiten des Innenministeriums als PDF: Ansehen (extern)

Aktualisierung vom 17.12.2015

Der Baden-Württembergische Landtag hat das Änderungsgesetz am 16.12.2015 verabschiedet. (Zur Aktuellen Meldung)

Interschutz 2026 (Hannover)

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