Digitalisierte Geschäftsprozesse – Risiken & Perspektive für Ingenieure
Webinar für die Bayerische Bau- und Ingenieurekammer zur Digitalisierung.
Webinar für die Bayerische Bau- und Ingenieurekammer zur Digitalisierung.
Bloß kein Backup verpassen! Doch wer kümmert sich darum? Wer ist verantwortlich, wenn es doch einmal zum Datenverlust kommt? Und zu guter Letzt: wer haftet dann für den Schaden? 300.000 EUR Schaden durch Datenverlust – wie konnte es dazu kommen? […]
Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich - nicht hoheitlich - zu beurteilen.
Der Bundesgerichtshof hat am 12.1.2017 im Rahmen eines Haftungsfalls darüber entschieden, ob Notärzte in Thüringen ein öffentliches Amt ausüben (Kurzmitteilung). […]
Das Landgericht Dortmund hatte über einen Haftungsanspruch im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes zu entscheiden. Die Klage gegen die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes wurde abgewiesen. Interessant ist, dass vorliegend die ermessensfehlerhafte Lenkung des Notarzteinsatzes bei nicht aufnahmebereiten Krankenhäusern beanstandet wurde. […]
Zur Vorlesung “Rechtliche Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr” im Rahmen der PJ-Einführungsveranstaltung am 18.05.2015 an der LMU München, Klinikum Großhadern – Rechtsprechungsübersicht von Dr. Andreas Staufer, Fachanwalt für Medizinrecht. […]
Aufgepasst bei der Qualifikation des Personals: LG Mainz erachtet Medizinstudenten für die Nachtwache als nicht geeignet. Klinik, Chirurg und Medizinstudentin haften.
Medizinisch ist der Einsatz eines Telenotarztes eine spannende Sache, aber auch rechtlich.
Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal ist am 1.10.2013 in Kraft getreten. Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Anhand eines Katalogs wird beispielhaft aufgeführt, welche Maßnahmen delegiert werden können und welche spezifischen Anforderungen an die Erbringung zu stellen sind. Der Katalog ist nicht abschließend, sondern dient lediglich der Orientierung. Er wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Stets ärztliche Leistung bleiben Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des [...]