Organisationsverschulden: Haftung des Medizinstudenten
Aufgepasst bei der Qualifikation des Personals: LG Mainz erachtet Medizinstudenten für die Nachtwache als nicht geeignet. Klinik, Chirurg und Medizinstudentin haften.
Aufgepasst bei der Qualifikation des Personals: LG Mainz erachtet Medizinstudenten für die Nachtwache als nicht geeignet. Klinik, Chirurg und Medizinstudentin haften.