Neulandmethode
Ob es sich um eine Neulandmethode handelt oder bloß um die (nicht gesondert aufklärungspflichtige) Varianz eines etablierten Prinzips, bestimmt sich danach, ob der Behandler unter Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Patienten bei Anwendung der Methode ex ante mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen musste, dass die Methode von den anderen etablierten Methoden so abweicht, dass mit ihr weitere, unbekannte Risiken verbunden sein könnten.