Zur Vorlesung “Rechtliche Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr” im Rahmen der PJ-Einführungsveranstaltung am 18.05.2015 an der LMU München, Klinikum Großhadern – Rechtsprechungsübersicht von Dr. Andreas Staufer, Fachanwalt für Medizinrecht.

Ärzte können ihre Leistung nicht nach belieben an Dritte, insbesondere nicht an Nicht-Ärzte, delegieren. Zu den Nicht-Ärzten zählen auch die Studenten im Praktischen Jahr (PJ-Studenten). Sie befinden sich mit ihrem Medizinstudium in einer „Grauzone“ zwischen Nicht-Arzt und Arzt – die Approbation fehlt ihnen noch, ärztliche Maßnahmen sollen sie jedoch unter Anleitung erlernen. Die Grenzen dessen, was der Arzt dem PJler übertragen bzw. „delegieren“ darf, sind nicht immer eindeutig. Überschreiten der Arzt bzw. der PJ-Student diese Grenze, drohen straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen mit weitreichenden Folgen auch für die Approbation.

Dabei sind die Fragen der Delegation ärztlicher Leistungen auf Nichtärzte – insbesondere auf PJ-Studenten – noch lang nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt. Kliniken täten daher gut daran, die Delegation ärztlicher Leistung auf nicht ärztliches Personal zu prüfen, entsprechende Arbeitsabläufe festzulegen und in einem Curriculum die erlaubten Maßnahmen der PJ-Studenten zu bestimmen.

Die Vorlesung soll die Medizinstudenten daher sensibilisieren, auf Risiken hinweisen, ohne Angst vor der ärztlichen Berufsausübung zu schüren.

Übersicht der erörterten Urteile

Hinweise der Delegation ärztlicher Leistungen

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