Notarzt in Baden-Württemberg nicht hoheitlich

Von |2017-02-28T00:35:11+01:0028/02/2017|Kategorien: Medizinrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , , |0 Kommentare

Die rettungsdienstliche Tätigkeit von Notärzten in Baden-Württemberg ist anders als beispielsweise in Bayern privatrechtlich - nicht hoheitlich - zu beurteilen.