Stellungnahme des Innenministeriums zur Einhaltung der Hilfsfristen in Baden-Württemberg.
Berichtet wurde unter anderem
- über die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten im Rettungsdienst und in der Notarztversorgung
- über die Einhaltung der gesetzlichen Soll-Hilfsfrist von 10 Minuten im Rettungsdienst und in der Notarztversorgung
- Veränderungen der Einsatzzeiten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen gegenüber dem Jahr 2008 und dem Jahr 2004
- die dauerhafte Nichteinhaltung der Hilfsfristen in bestimmten Landkreisen
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfristen
Die Stellungnahme finden Sie in der Landtags-Drs. 15/5313
Eine Übersicht über die Rettungsdienstgesetze der Länder haben wir Ihnen hier zusammengestellt: Link.