Betäubungsmittel durch Notfallsanitäter

Von |2023-07-18T01:04:52+02:0018/07/2023|Kategorien: Approbation, Medizinrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Notfallsanitäter sollen Betäubungsmittel künftig ohne ärztliche Delegation verabreichen dürfen. Durch das Lieferengpassbekämpfungsgesetz sind Änderungen des § 13 BtMG, der BtMVV und des § 2a NotSanG vorgesehen.