Ehrenamt

10 10.04.2017

NotSanG: Entspannung bei Ergänzungsprüfung

Von |2017-04-10T16:36:23+02:0010/04/2017|Kategorien: Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , , |0 Kommentare

Kein Aprilscherz: Eine weitere Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll Entspannung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter mit sich bringen. Der Bundesgesetzgeber hat ein wichtiges Detail gestrichen.

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