VK Münster: Keine Bereichsausnahme im Krankentransport
Das Blatt wendet sich. Jetzt hat die Vergabekammer Westfalen in Münster am 15.02.2017 – VK 1 - 51/16 – entschieden, dass die Bereichsausnahme im Vergaberecht jedenfalls auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar sei.