EuGH erneut über Direktvergabe von Krankentransporten C-50/14
EuGH entscheidet erneut über die Direktvergabe von Krankentransporten an freiwillige Organisationen - EuGH vom 28.01.2016 (C-50/14).
EuGH entscheidet erneut über die Direktvergabe von Krankentransporten an freiwillige Organisationen - EuGH vom 28.01.2016 (C-50/14).
Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht - hier den Art. 49 und 56 AEUV - grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben.