Direktvergabe

14 14.12.2014

Rettungsdienst: Direktvergabe an Freiwilligenorganisationen

Von |2014-12-29T02:23:44+01:0014/12/2014|Kategorien: rescuenomics, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht - hier den Art. 49 und 56 AEUV - grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben.

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