Rettungsdienst: Direktvergabe an Freiwilligenorganisationen
Der EuGH hat entschieden, dass es mit dem Unionsrecht - hier den Art. 49 und 56 AEUV - grundsätzlich vereinbar ist, Krankentransporte in öffentliche Krankenhäuser vorrangig an Freiwilligenorganisationen zu vergeben.