Keine Bereichsausnahme (mehr) in NRW
Ein Beitrag von Dominik Kraft und Dr. Andreas Staufer Die Vergabekammer Westfalen in Münster hat entschieden, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung finden kann. Rettungsdienstträger können nach Auffassung der Vergabekammer die Hilfsorganisationen nicht privilegieren. Sie müssen, wenn sie den Rettungsdienst nicht vollständig selbst durchführen wollen, das Vergaberecht berücksichtigen. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine in Nordrhein-Westfalen tätige gemeinnützige GmbH, die Antragsgegnerin eine kreisangehörige Stadt. Als Trägerin einer Rettungswache hatte die Stadt Leistungen des Rettungsdienstes ohne formelles Vergabeverfahren in einem [...]