Werbung mit Arzt-Titel
Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt.
Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt.
Vorsicht bei der Werbung mit Rabatten und Gutscheinen - diesmal: Professionelle Zahnreinigung und Bleaching.
Medizinisch ist der Einsatz eines Telenotarztes eine spannende Sache, aber auch rechtlich.