Werbung mit Arzt-Titel
Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt.
Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt.
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.