Jameda: Können sich Ärzte löschen lassen?
Positives Urteil für Ärzte, die sich nicht bewerten lassen wollen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht kann auch sie schützen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.
Positives Urteil für Ärzte, die sich nicht bewerten lassen wollen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht kann auch sie schützen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.
Der Bundesgerichtshof verschärft die Prüfpflichten der Betreiber von Arztbewertungsportalen (hier: jameda) bei anonymen Bewertungen.
Ein an Erfolgsprämien orientiertes Geschäftsmodell zwischen einem Zahnarzt und einem Portalbetreiber im Internet kann zulässig sein.
Der Bundesgerichtshof weist Klage gegen TV-Wartezimmer ab. […]
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
Ein Anspruch des Patienten auf Herausgabe der privaten Anschrift des behandelnden Arztes gegen den Krankenhausträger besteht nicht. […]
Handelt es sich bei IT Adressen um personenbezogene Daten? Diese Frage beschäftigte den Bundesgerichtshof in einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der BGH legte sie jetzt dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. […]
Muss ein Hörgeräteakustiker während der Öffnungszeiten ständig mit einem Meister besetzt sein? […]