BGH

21 21.02.2018

Jameda: Können sich Ärzte löschen lassen?

Von |2018-02-21T14:08:16+01:0021/02/2018|Kategorien: Datenschutzrecht, Medizinrecht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Positives Urteil für Ärzte, die sich nicht bewerten lassen wollen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht kann auch sie schützen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.

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