Monsterbacke II: Entscheidung des BGH
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
Lebensmittel können gesund sein - mit gesunden Lebensmitteln zu werben dagegen nicht. Der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" jedenfalls war hinsichtlich einer möglichen Irreführung Gegenstand einer Entscheidung des EuGH.