Monsterbacke II: Entscheidung des BGH
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
"So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend und stellt keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
Die Angabe eines Geschäftsführers im Impressum eines Einzelhändlers kann irreführend sein.
Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen.