Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet über Krankentransportgenehmigung eines Taxiunternehmens.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. März 2016 – 13 A 180/13

Das Taxisunternehmen beantragte bei der Stadt die Erteilung von fünf Genehmigungen für die Durchführung von Krankentransporten. Der Kläger gab an, bisher keine Genehmigung besessen zu haben. Die nötigen Fahrzeuge würden nach Erteilung der Genehmigung angeschafft. Die Beklagte lehnte den Bescheid ab.

Inhaltlich hatte das Oberverwaltungsgericht bereits aufgrund der Rechtsgrundlage nach dem RettG NRW in der Fassung der Änderung vom 17. Dezember 2015 und über die Funktionsschutzklausel zu entscheiden. Dabei habe die Behörde bei  Anträgen für mehrere Genehmigungen einheitlich zu prüfen, ob und bejahendenfalls wie viele Genehmigungen noch erteilt werden können. Zudem sind nun Genehmigungen privater Unternehmen in die Prognose einzubeziehen. Vorliegend hatte die Behörde die Prognose nicht zutreffend ermittelt.

Bei allen Fragen rund um das Rettungsdienstrecht insbesondere der Genehmigung von Krankentransporten steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.