Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat den Entwurf der Landesregierung für eine neues Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) am 28.01.2015 angenommen.

Den Entwurf mit Begründung finden Sie hier:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Wirtschaftsausschuss/Drs06-3324.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales finden Sie hier:
http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Sozialausschuss/Drs06-3646.pdf

Der Bericht enthält auch die Stellungnahmen der mitratenden Ausschüsse und Dritter.

Das Gesetz berücksichtigt das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl I S. 1348). Die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter werden nach der Intention des Bundesgesetzgebers als Kosten des Rettungsdienstes behandelt. Weitere Änderungen betreffen die Hilfsfristen, die Abschaffung der Sondergebiete, die Regelungen zur Hygiene beim Transport von Personen mit Infektionskrankheiten sowie die Aufnahme der Wasserrettung.


Sie suchen einen im Rettungsdienstrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Rufen Sie uns an. Wir haben Erfahrung im Umgang mit den speziellen rechtlichen Fragestellungen des Rettungsdienstes.