Digitalfunkgerät für Leitenden Notarzt
Vor kurzem wurde ich auf die Kostenübernahme von Digitalfunkgeräten für Leitende Notärzte (LNA) in Bayern angesprochen. Wer hat auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kosten zu tragen?
Vor kurzem wurde ich auf die Kostenübernahme von Digitalfunkgeräten für Leitende Notärzte (LNA) in Bayern angesprochen. Wer hat auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kosten zu tragen?
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nicht das Risiko fehlender Unterbringungsmöglichkeit medizinisch nur ambulant zu betreuender Alkoholabhängiger. Keine Erstattung von unnötigen Krankenhauskosten.