Kliniken sind kein Ersatz bei Unterversorgung an Betreuung

Von |2016-03-11T10:13:28+01:0011/03/2016|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nicht das Risiko fehlender Unterbringungsmöglichkeit medizinisch nur ambulant zu betreuender Alkoholabhängiger. Keine Erstattung von unnötigen Krankenhauskosten.