Vergabeverfahren im Rettungsdienst: Auswahlverfahren nach BayRDG
In Bayern sind bei rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahren die Vergabekammern zuständig. Zu den Verweisungsmöglichkeiten an die Vergabekammern (verneint).
In Bayern sind bei rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahren die Vergabekammern zuständig. Zu den Verweisungsmöglichkeiten an die Vergabekammern (verneint).
Kommt die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im neuen Vergaberecht? Nach dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) sieht das so aus. Eindeutig ist das Gesetz aber wieder einmal nicht. […]
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg schreibt Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (Rettungsdienst) aus. […]
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz schreibt Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (RTW) an einer neu zu errichtenden Rettungswache im Rettungsdienstbereich Nordoberpfalz, Standort Lohma, Stadt Pleystein, aus. […]
Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb von jeweils einem Rettungswagen (RTW) in vier Versorgungsbereichen im Rettungsdienstbereich Augsburg zu vergeben. […]