Das Statistische Bundesamt nimmt in einer am 29.09.2017 veröffentlichten Studie Bezug auch auf die für den Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) anfallenden Krankheitskosten.

Rettungsdienstrecht

Nach dem Gesundheitsschutz mit 2.0 Milliarden Euro entfielen ausweislich der Studie 4.3 Milliarden Euro der Gesamtkrankheitskosten 2015 auf den Rettungsdienst – davon 2.1 Milliarden Euro auf Männer und 2.2 Milliarden Euro auf Frauen. Das entspricht 1,3 % der gesamten Krankheitskosten und 50 Euro durchschnittlich auf jeden Einwohner. Zum Vergleich: 172,3 Milliarden Euro (50,9 %) wurden für ambulante, 128,7 Milliarden Euro (38,1 %) für stationäre und teilstationäre Einrichtungen aufgebracht. (* S. 12)

Rettungsdienste beinhalten dabei die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung – sowohl der öffentlich als auch der privat organisierten. Unklar bleibt allerdings die weitere Definition der Aufgabe des Rettungsdienstes; demnach „besteht diese [wohl nur] in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.“ (* S. 11) Ob also auch der Krankentransport ohne Notfallpatienten umfasst ist, geht aus der Beschreibung zunächst nicht hervor. Wir können hierüber nur spekulieren.

Ausgenommen sind dafür Krankenfahrten: Diese fallen unter die sonstigen Einrichtungen/privaten Haushalte. Unter diesen „werden unter anderem Einrichtungen anderer Wirtschaftszweige, die Gesundheitsleistungen oder -güter anbieten (zum Beispiel Taxiunternehmen, die Krankenfahrten durchführen), subsumiert.“ (* S. 11)

* Quelle: destatis, Fachserie 12 Reihe 7.2.1 – Gesundheit – Krankheitskosten 2015 – Erschienen am 29. September 2017 (PDF)

Die Kostenstrukturen im Rettungsdienst sind aufgrund der Zuordnung zu öffentlich und privat organisierten Diensten sowie der jeweils nach Landesrecht zu bestimmenden Vergütungsstrukturen äußerst komplex.


Recht im Rettungsdienst

Eine Übersicht über das Recht im Rettungsdienst, einschließlich wesentlicher Gesetzesnormen zum Rettungsdienst nebst den unterschiedlichen Landes-Rettungsdienstgesetzen finden Sie übrigens unter www.rettungsdienstgesetze.de.

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