Es ist nicht immer einfach eine Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport zu erhalten. Vor allem dann, wenn die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Zweifel stehen. Manchmal soll es auch am Bedarf fehlen. Was tun?
Für Unternehmer, die Krankentransport betreiben wollen, ist die erste Genehmigung meist die höchste Hürde. Aber auch die Erweiterung der eigenen Fahrzeugflotte erweist sich meist als schwierig. Die Behörden verlangen viele Informationen und Nachweise. Welche das sein dürfen, steht im Gesetz, konkret in den Rettungsdienstgesetzen der Länder.
Landesrettungsdienstgesetze
Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen über den Rettungsdienst aufgestellt. Das beruht auf dem deutschen Föderalismus und der damit einhergehenden Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer.
Für alle Interessierten habe ich eine Gesetzessammlung zum Rettungsdienst im Internet veröffentlicht.
Das Föderalismusprinzip ist verfassungsrechtlich verankert. Jedes Bundesland darf also selbst entscheiden – daher verlaufen Genehmigungsverfahren in den Bundesländern unterschiedlich. In manchen kann man die Genehmigung für die Notfallrettung beantragen, in manchen „nur“ für den Krankentransport.
Manche Angelegenheiten sind wiederum bundesweit einheitlich geregelt. Die Zulassung zum Straßenverkehr für das Fahrzeug beispielsweise ist bundesrechtlich geregelt. Das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben macht das Rettungsdienstrecht letztlich so anspruchsvoll.
Dabei wird sich der Unternehmer im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit einer Vielzahl von Vorschriften auseinandersetzen dürfen, unter anderem mit
- Der Krankentransport-Genehmigung als solcher.
- Der strassenverkehrsrechtlichen Zulassung als Krankentransportwagen mit oder ohne Blaulicht und Martinshorn.
- Den baurechtlichen Anforderungen an die Rettungswache.
- Der Teilnahme am BOS-Funk
- Dem Medizinproduktrecht
- Der Abrechnung mit den Krankenkassen
Der Beitrag befasst sich mit dem qualifizierten Krankentransport, nicht mit den unqualifizierten Krankenfahrten außerhalb des Rettungsdienstes.
Verständnis für beide Parteien
Jeder Genehmigungsantrag hat zwei Seiten. Die Behörde ist an Gesetz und Recht gebunden. Sie müssen die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützen, an die Gesundheit der Bevölkerung denken. Erwartet wird immerhin ein bedarfsgerechter, flächendeckender, ständig einsatzbereiter und leistungsfähiger Rettungsdienst.
Die Behörden haben dabei die gesetzlichen Vorgaben zu wahren und dabei dennoch den Gleichheitsgrundsatz wahren. Sie sollten und dürfen sich nicht auf die Interessen einzelner oder eigene Vorstellungen beschränken. Nicht immer zählen rechtliche Fragestellungen im Rettungsdienst zum Standardrepertoire der Genehmigungsbehörden.
Der Unternehmer hat dagegen das Interesse, seinen Betrieb alsbald aufzunehmen. Er hat eigene Vorstellungen davon, wie er sein Unternehmen führen will. Letztlich ist er sein eigener Chef und will mit seinen Investitionen seine eigenen Ideen umsetzen. Und ja – meist will er damit Einkünfte erzielen. Auch Unternehmer müssen von solchen leben.
Die Beteiligung weiterer Behörden kann den Schwierigkeitsgrad erhöhen. So sind bei einer Betätigung im Rettungsdienst schnell Gesundheitsamt und Baubehörde ebenso beteiligt. Dritte einschließlich der Krankenkassen sind zu hören. Alle haben wiederum eigene Interessen und Vorgaben, die sie verfolgen wollen.
Diese unterschiedlichen Ansätze führen nicht selten zu Differenzen auf beiden Seiten. Anwaltliche Unterstützung kann bereits im Genehmigungsverfahren bei der sprachlichen Kommunikation und der Erläuterung der gesetzlichen Begrifflichkeiten unterstützen.
Korrekten Antrag stellen
Unternehmer machen sich das Leben meist schon mit einem formell korrekten und inhaltlich vollständigen Antrag wesentlich einfacher. Muster von Genehmigungsanträgen stehen dabei selten zur Verfügung oder sie sind nicht hinreichend aussagekräftig. Daher ist auf die gesetzlichen Vorgaben abzustellen. Diese beinhalten häufig, aber nicht immer, mal statisch und mal dynamisch Verweise auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Selbstverständlich sollten die Unterlagen aktuell und vollständig beigefügt sein.
Schwierig erweisen sich für manche Unternehmer die Vorhaltung von Standort, Fahrzeug und Betriebsmitteln sowie Personal. Wie soll man der Unternehmer das auch finanziell stemmen, wenn die Genehmigung und damit die Refinanzierung der betrieblichen Mittel unsicher ist? In diesen Fällen empfiehlt sich der Blick in das Gesetz. Das verlangt nicht immer, sämtliche betrieblichen Mittel bereits bei Antrag vorzuhalten; teils genügt ein stimmiges Konzept, um die Genehmigung unter Auflagen zu erhalten.
Auf die richtige Formulierung kommt es an.
Frühzeitig Weichen stellen
Frühzeitig heißt es auch die richtigen Weichen zu stellen. Wie will man denn den Antrag stellen? Als Einzelperson, OHG, GmbH oder in einer anderen Rechtsform?
Ein „Umstellen“ der Rechtsform ist nach der Genehmigung nicht mehr so einfach möglich, da diese meist an die Person des Genehmigungsinhabers gebunden ist. Wir denken daher bereits bei der ersten Antragstellung auch an eine etwaige Aufnahme weiterer Partner, den Verkauf wie auch die Berücksichtigung potentieller Erben. Die Vor- und Nachteile sollten Unternehmer vor der Antragstellung bereits abwägen.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, auch später noch die Rechtsform zu wechseln und Genehmigungen zu übertragen. Sie sind allerdings nicht ganz so charmant.
Bedarfs- und Verträglichkeitsprüfung
Viele Rettungsdienstgesetze sehen dann noch eine eine Bedarfs- oder Verträglichkeitsprüfung vor. Im Wesentlichen geht es dabei darum: Die Genehmigung eines neuen Rettungsmittels soll den bestehenden Rettungsdienst nicht tangieren. Die gesetzlichen Hürden, den Bedarf bzw. die Verträglichkeit tatsächlich zu reißen, sind allerdings hoch. Unklarheiten in den Bedarfsplänen und Gutachten können zu einer neuen Bewertung der Sachlage führen.
Fehler in den Bedarfsplänen ergaben sich beispielsweise aufgrund der fehlenden Berücksichtigung weiterer Fahrzeuge sowie Fehlern bei der Auswertung der Einsatzzeiten der Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Eine genaue Analyse scheint mir dabei unerlässlich. Teils sehen sich die Genehmigungsbehörden aber auch erstmals mit einem Genehmigungsverfahren konfrontiert – waren doch die bisherigen Durchführenden „irgendwie anders“ eingebunden. Da ein Bedarfsplan seine Zeit braucht, dem Unternehmer jedoch die Zeit drängt, führt dies unweigerlich zu Animositäten im Verwaltungsverfahren.
Auch in Hinblick auf ein etwaiges Amtshaftungsverfahren ist es gut zu wissen, innerhalb welcher Fristen einfache Eingaben, Rügen oder die Erhebung einer Untätigkeitsklage sinnvoll sind.
Privilegierung einzelner Organisationen
Rechtlich höchst umstritten ist noch immer die Anwendbarkeit des strengen Vergaberechts im Rettungsdienst. Streitpunkte sind de-facto-Vergaben und Bereichsausnahme. Das Verfahren ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof – EuGH Rechtssache C-465/17 – anhängig. Dem gesetzlichen Vorrang der Hilfsorganisationen standen und stehen weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber – gut nachzulesen im Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, BayVerfGHE 65, 88.
Was tun Anwälte?
Erfahrene Anwälte haben schnellen Zugang auf sämtliche Rettungsdienstgesetze der Länder, Verordnungen und zahlreiche Richtlinien, auf Fachliteratur, Kommentare und Rechtsprechung. Eigene Checklisten und jahrelange Erfahrung im Rettungswesen können hilfreich bei der Bewertung der stets individuellen Fälle der Mandanten sein.
Bestenfalls werden Anwälte unterstützend bereits im Antragsverfahren tätig. Sie können die Einhaltung formeller und inhaltlicher Vorgaben prüfen, Fristen überwachen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen geben. Rechtsanwälte unterstützen aber auch Behörden bei der rechtlichen Bewertung der gesetzlichen Vorgaben im Rettungsdienst.
Im fortgeschrittenen Verfahren empfiehlt sich die Akteneinsicht bei der Behörde. So kann der Anwalt den aktuellen Sachstand prüfen und Empfehlungen zu den jeweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten geben. Bleiben Rechtsfragen streitig, sind diese schließlich im gerichtlichen Verfahren zu klären. Je nach Einzelfall kommen dabei auch einstweilige Lösungen (Eilverfahren) in Betracht.
In manchen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch Sachverständige, vor allem im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung. Das Einschalten von Presse und Politik ist dagegen gut abzuwägen, verhärtet es doch oftmals die Fronten; zudem kann es aufgrund der Unabhängigkeit dieser Institutionen auch zu unerwünschten Ergebnissen führen. Die Strategie entscheidet.
Und dann war da noch der Amtshaftungsanspruch. Der Staat kann auf Ersatz der Schäden, die ein Amtsträger durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung in Ausübung eines öffentlichen Amts verursacht, haften. Dieser ist gleichfalls an Voraussetzungen geknüpft, die bereits früh im Verfahren ihre Wurzeln haben.
Der Beitrag gibt nur einen kurzen Abriss der Möglichkeiten und Voraussetzungen, um an eine Genehmigung für Krankentransport oder Notfallrettung zu gelangen. Sofern Unternehmen nicht über die fachlichen Kompetenzen verfügen sollten sie in dem sensiblen Bereich des Gesundheitswesens frühzeitig juristischen Beistand hinzuziehen.
Bildquellen
- dlrg-4114112: Bild von Henning Westerkamp auf Pixabay