Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Mietliegewagen dürfen keine Patienten befördern, bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf. Dies gilt auch bei infektiösen/ansteckenden Krankheiten.