Abgrenzung

11 11.02.2014

LG Bremen zur Abgrenzung Krankentransport Krankenfahrt (2)

Von |2014-10-10T10:18:47+02:0011/02/2014|Kategorien: Medizinrecht, rescuenomics, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Mietliegewagen dürfen keine Patienten befördern, bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf. Dies gilt auch bei infektiösen/ansteckenden Krankheiten.

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