Wichtige Entscheidung des Landgerichts Bremen zur Abgrenzung von Krankentransport und Krankenfahrt/Liegemietwagen. Kein Umlagern, Heben und Tragen, Überheben in Mietliegewagen.

Mietwagen ohne die Genehmigung u.a. nach §§ 24, 34 BremHilfeG dürfen keine Patienten befördern,

  • bei denen die beförderte Person auf medizinisch-fachliche Betreuung angewiesen ist und/oder
    die der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedarf,
  • die nicht ohne fremde Hilfe und ohne Betreuung durch eine ausgebildete Rettungsperson die Transporteinrichtung des Fahrzeuges benutzen können,
  • bei denen fachgerechtes Umlagern, Heben und Tragen, Überheben von Bett auf Trage und/oder Tragstuhl, fachgerechte Lagerung und/oder fachgerechte, die Verletzung/Erkrankung berücksichtigende Hilfe beim Einsteigen und Aussteigen notwendig sind.

Landgericht Bremen, Beschluss vom 29.01.2014 – 12- 0- 15/14

Diese Maßnahmen bleiben nach Ansicht des Landgerichts Bremen dem qualifizierten Krankentransport vorbehalten!

Andere Entscheidungen

Ähnlich entschied bereits das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 9.10.2013 – 3 O 34/13 (Medizinisch fachgerechtes Umlagern, Heben und Tragen, ausgenommen bei Behinderungen) und das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2012 – I-4 U 75/12 (fachgerechte Umsetzung vom Rollstuhl auf einen Tragestuhl und ein fachgerechtes Tragen sowie Betten auf der Liege in der Dialyse).

Vergleiche hierzu unter anderem auch die gesetzlichen Regelungen in § 21 BayRDG (Bayern), § 3 BerlRDG (Berlin), § 4 HmbRD (Hamburg), § 19 NRettDG (Niedersachsen), § 14 RettDG-RP (Rheinland-Pfalz), § 12 RettG-Saar (Saarland), § 10 RDG-SH (Schleswig-Holstein), § 23 ThürRettG (Thüringen). Gesetze zum Rettungsdienst auf rettungsdienstgesetz.de.

Einstweiliger Rechtsschutz durch Mitbewerber

Der Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzes im Wettbewerbsrecht ist die Geschwindigkeit, mit denen (vorläufig) Entscheidungen erzielt werden können. Wer hier auf die Einschaltung öffentlicher Stellen hofft, muss mehr Zeit mitbringen.  Bestenfalls werden beide Maßnahmen aufeinander abgestimmt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – für die Sicherheit der Patienten.