Ein Mietwagenunternehmer darf ohne Krankentransport-Genehmigung keine Patienten befördern, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens bedürfen. Sie handeln in diesem Fall wettbewerbswidrig mit der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung. Dennoch führen noch immer zahlreiche Mietliegewagen Krankentransporte ohne Genehmigung durch.
Krankentransport im Wettbewerb
Qualifizierte Krankentransporte sind den Unternehmen vorbehalten, die Krankentransporte im Auftrag oder aufgrund einer Genehmigung durchführen. Ein Unternehmer, der nur über eine Mietwagen-Genehmigung verfügt, darf keine (qualifizierten) Krankentransporte durchführen.
Was ist ein (qualifizierter) Krankentransport?
Krankentransporte sind – mit Ausnahme der Notfallrettung – solche, bei denen Patienten während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenkraftwagens bedarf. Gleiches gilt, wenn dies zumindest auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist. Die konkrete Abgrenzung erfolgt entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Beispiel: „Eine altersgebrechliche, demenzkranke und verwirrte 90 Jahre alte Patientin muss zur Dialyse transportiert und dabei fachgerecht umgesetzt und umgebettet werden. Dann ist dies ein Krankentransport.“
Der Rechtsprechung sind einige Indizien zu entnehmen, wann eine Krankentransport-Genehmigung erforderlich sein kann:
- Fachliches Umlagern, Heben und Tragen
- Pflegerische Maßnahmen einschließlich dem einfühlsamen Umgang mit kranken, alten, gebrechlichen und hilfsbedürftigen Menschen
- Betreuung verängstigter, dementer, altersverwirrter Menschen sowie Zuwendung und des beruhigender Zuspruch bei zunehmender Unruhe, Angstzuständen und sich steigernder Verwirrtheit
- Betreuung bei Störungen des Bewusstseins wie zum Beispiel Demenz
- Beförderung mit MRSA oder mit anderen multiresistenten Keimen besiedelter oder infizierter Patienten, selbst wenn diese nach der ärztlichen Verordnung oder sonstigen Stellungnahmen von Behörden oder Krankenkassen während der Fahrt keine medizinisch fachliche Betreuung benötigen
- Patienten mit peripheren Venenverweilkatheter an einer Spritzenpumpe bei Beförderung zum Herzkatheter
Auf ärztliche Verordnung kommt es nicht an
Auf die ärztliche Verordnung alleine kommt es nicht an. Selbst wenn ein Arzt die Beförderung der dementen Patientin im Mietwagen mit Tragestuhl für ausreichend hält und diese verordnet. Es entschuldigt den Mietwagen-Unternehmer also nicht, wenn er sich auf eine ärztliche Verordnung oder die Bewilligung durch eine gesetzliche Krankenkasse beruft.
Keine Entschuldigung aufgrund
- ärztlicher Verordnung eines Mietwagens
- Bewilligung durch gesetzliche Krankenkasse
Eine unlautere Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregel setzt allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten voraus. Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Der Handelnde kann regelmäßig nicht auf eine gegenteilige Einschätzung vertrauen. Eine Abmahnung ist dann also dennoch möglich.
Ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung
Die ärztliche Verordnung dient im Wesentlichen zur Abrechnung der Krankentransportleistung gegenüber der Krankenkasse. Bei einer Verordnung für einen gesetzlich versicherten Patienten hat der Arzt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu beachten. Nicht immer ist das der Fall. Die Richtlinie regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten. Sie enthält auch Vorgaben zur Auswahl des erforderlichen Beförderungsmittels.
Der Beförderer dagegen muss grundsätzlich selbst entscheiden, ob er die Beförderung des Patienten durchführen kann und darf.
Einfacher und qualifizierter Krankentransport
Ein Taxi-Unternehmer wirbt mit der Aufschrift „Krankentransport„. Darf er das?
Taxi und Mietwagen-Unternehmer sollten besser auf eine Werbung mit dem Begriff Krankentransport verzichten oder vorher die Zulässigkeit prüfen. Denn abzustellen ist stets auf die Bestimmungen in den Landesrettungsdienstgesetzen. So regeln manche Rettungsdienstgesetze die Durchführung von Krankentransporten und manche die von qualifizierten Krankentransporten. Bedarf es für „Krankentransporte“ einer Genehmigung ist auch die Bewerbung solcher Transporte ohne entsprechende Genehmigung wettbewerbswidrig.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Rettungsdienst
Die Abmahnung soll eine rechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich beilegen. Bestenfalls wird damit ein gerichtliches Verfahren vermieden. Zudem kann die Abmahnung erforderlich sein, um Prozesskosten bei sofortigem Anerkenntnis des Gegners zu vermeiden.
Wer kann abmahnen?
Nicht jeder kann einen wettberbsrechtlichen Anspruch auf Beseitigung oder bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung geltend machen. Berechtigt sein können im Wesentlichen die Mitbewerber, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen sowie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Was kann abgemahnt werden?
Zahlreiche Verstöße können im Krankentransportwesen abgemahnt werden. Beispiele hierfür sind
- Durchführung von Krankentransporten
- ohne Genehmigung / nur mit einer Genehmigung für Mietwagen
- ohne Genehmigung für den Betriebsbereich oder die Betriebszeit
- Werbung mit dem Begriff Krankentransport ohne Genehmigung
Wie ist eine Abmahnung aufgebaut?
Eine wettbewerbswidrige Handlung kann abgemahnt werden. Eine enthält meist – ohne dass dies vollständig erforderlich ist:
- Beschreibung der beanstandeten Zuwiderhandlung
- Rechtliche Begründung des Wettbewerbsverstoßes
- Aufforderung zur Unterlassung eines konkreten Verhaltens
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Fristsetzung
- Androhung gerichtlicher Schritte
- Aufforderung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten
- Vollmacht
Wer sollte eine Abmahnung verfassen?
Die Abmahnung sollte stets durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.
Wer zahlt die Abmahnung?
Soweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch berechtigt ist, darf der Abmahner Ersatz seiner eigenen Rechtsanwaltskosten verlangen.
Wie läuft eine anwaltliche Beratung ab?
Meist folgt eine Beratung der nachfolgenden Beschreibung.
- Sie schildern uns stichpunktartig den Sachverhalt
- Wir klären, ob wir Sie beraten und vertreten können sowie die Kosten
- Danach benötigen wir Ihre persönlichen Angaben
- Sodann schildern Sie uns ausführlich den Sachverhalt; wir machen uns Notizen
- Es erfolgt eine Erste Einschätzung und auf Wunsch eine eingehende Prüfung
- Der Gegner wird – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – abgemahnt
- Fristen und eingehende Erwiderungen. werden überwacht
Der weitere Verlauf ergibt sich aus der weiteren Entwicklung der Angelegenheit. Gibt der Gegner die Unterlassungserkärung ab? Wünscht der Mandant eine gerichtliche Auseinandersetzung? Und so weiter.
Was braucht ein Anwalt für eine Abmahnung?
Für die Prüfung eines etwaigen Wettbewerbsverstoßes und eine etwaige Abmahnung benötigen wir vor allem folgende Angaben von Ihnen:
- Angaben zum Mandanten und zum Mitbewerber. Das umfasst vor allem Name und Anschrift.
- Angaben zum Wettbewerbsverstoß (Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Sachverhalts
- Angaben von Beweismitteln (z.B. Foto/Video, Dokumente, Zeugen/Eidesstattliche Versicherung)
Bestehen weitere Anspruchsmöglichkeiten?
Ferner können Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz bestehen. Ob diese durchsetzbar sind, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
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