HWG: Nur ein Dragee am Abend

Von |2017-10-24T23:49:47+02:0025/10/2017|Kategorien: Apothekenrecht, Heilmittelwerberecht, Medizinrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Nur ein Dragee am Abend - diese Werbung  für ein pflanzliches Schlafmittel kann irreführend sein und damit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstellen. Abmahnung droht.