Für Ärzte aus dem Vereinigten Königreich (UK) stellt sich nach dem Brexit die Frage: Erhalte ich als britischer Arzt eine Approbation in Deutschland? Die Frage ist nicht ganz trivial.

Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben will, braucht vor allem Geduld, eine Berufserlaubnis oder eine Approbation. Kein Problem besteht für Ärzte aus Deutschland, die nach Großbritannien gingen und schon eine Approbation hatten. Sie dürften bei der Rückkehr nach Deutschland keine allzu großen Schwierigkeiten erwarten. Anders sieht es für Ärzte aus, die in Großbritannien, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder gar in einem Drittstaat studiert haben.

Nach Brexit: Drittstaat?

Bislang ist die gegenseitige Anerkennung der ärztlichen Ausbildung ebenso wie die Facharztausbildung in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG geregelt.

Nach dem Brexit wird Großbritannien zum Drittstaat. Die Vereinfachungen für Ärzte aus den Mitgliedstaaten gelten dann nicht mehr. Die UK haben es jedoch in der Hand mit der EU oder Deutschland eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung zu treffen. Wenn sie es denn tun. Ansonsten gelten künftig die Regeln im Approbationsverfahren über die Anerkennung ärztlicher Ausbildungen aus Drittstaaten. Dies schließt die Gleichwertigkeitsprüfung und gegebenenfalls eine Kenntnisprüfung mit ein.

Das medizinische Gesundheitssystem unterscheidet sich ebenso wie das Medizinstudium in Deutschland. Der National Health Service (NHS) ist das staatliche Gesundheitssystem in Großbritannien und Nordirland. Die Regionen England, Nordirland, Schottland und Wales haben hier jeweils eigenständige Organisationen. Das Medizinstudium dauert im wesentlichen ca. sechs Jahre, dem zwei foundation Years folgen. Es schließt meist mit dem Bachelor of Divinity with Honours (B.D. (Hons)) ab und dürfte dem Staatsexamen Medizin aus Deutschland weitestgehend gleichwertig sein. Letztlich hängt es allerdings stark von dem gewählten Studiengang ab. Wobei die  Einstiegsvoraussetzungen ebenso stark variieren wie die Bandbreite an medizinischen Studienvarianten.(Quellen: 1,2,3,4)

Abgeschlossene ärztliche Ausbildung

Schwierig kann es sein, wenn Ärzte aus anderen Staaten in die UK gezogen sind und dort lediglich als Arzt anerkannt wurden. Gleiches gilt, wenn Medizinstudenten zwar das Studium aber noch nicht die praktische Zeit absolviert haben. Denn Voraussetzung ist stets eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung. Das wird derzeit beispielsweise nach einem Medizinstudium in Polen zum Problem, wenn das Lekarski Egzamin Koncowy ebenso wie der Nachweis über das postgraduale Praktikum, das sogenannte Zaswiadczenie o ukonczeniu stazu podyplomowego, fehlen. Hier ist stets eine Prüfung erforderlich, wie konkret die ärztliche Ausbildung des Arztes stattfand.

Abzustellen ist im Approbationsverfahren daher immer auf den konkreten Einzelfall.

Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Möglichkeiten empfehlen wir den Antrag auf Approbation gut vorzubereiten. Das gilt später auch für eine etwaige Anerkennung als Facharzt bzw. die Weiterbildungszeiten. Dabei gilt es vor allem die erforderlichen Nachweise einschließlich amtlicher Beglaubigung mit Apostille oder Legalisation einzuholen. Auch detaillierte Nachweise der praktischen Erfahrung sind im Approbationsverfahren hilfreich. Der Lebenslauf muss schlüssig sein. In Betracht zu ziehen ist immer auch die Berufserlaubnis vor der Approbation zu beantragen, um etwaige Defizite auszugleichen. Eine anwaltliche Beratung kann vor dem Antrag auf Approbation hilfreich sein.

Bildquellen

  • Flagge von Großbritannien (UK): Ohne Angabe