Das Medizinstudium lässt sich in Polen auf Deutsch, Englisch und Polnisch absolvieren. Das nutzen deutsche Medizinstudenten für ihren ärztlichen Abschluss in Polen. Doch erhalten Sie dann auch die Approbation in Deutschland? Das ist derzeit umstritten. Denn die deutschen Approbationsbehörden verlangen einen Nachweis der ärztlichen Abschlussprüfung, das sogenannte „Lekarski Egzamin Koncowy“ ebenso wie einen Nachweis über das Ablegen des praktischen Jahres, das sogenannte „Zaswiadczenie o ukonczeniu stazu podyplomowego“ (postgraduales Praktikum).
Approbation in Deutschland
Die Approbation als Arzt ist in Deutschland für alle Bundesländer identisch in der Bundesärzteordnung (BÄO) geregelt. Polen ist seit seinem Beitritt am 01.05.2004 Mitgliedstaat der Europäischen Union. Damit ist die Erteilung einer Approbation als Arzt einfacher. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so gilt die Ausbildung als gleichwertig. Die Approbation ist zu erteilen.
§ 3 BÄO nennt die Voraussetzungen der ärztlichen Approbation. Für den Nachweis der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung genügen wahlweise:
- Europäischer Berufsausweis
- Ärztlicher Ausbildungsnachweis eines Mitgliedstaates der EU: nach dem 20.12.1976 ausgestellt, wie in der Anlage zur BÄO aufgeführt.
- Ärztlicher Ausbildungsnachweis eines anderen Vertragsstaates des EWR: nach dem 31.12.1992 ausgestellt, wie in der Anlage zur BÄO aufgeführt.
Im Einzelfall ist schließlich stets auf das Datum von Beginn und Ende der Ausbildung und die vorliegenden Nachweise abzustellen.
Ärztliche Ausbildung in Polen
Unklar scheint jedoch zu sein, was für den Abschluss der Ausbildung als Arzt in Polen als Nachweis erforderlich ist. Nach der Anlage zu § 3 Abs. 1 Satz 2 (Fundstelle: BGBl. I 2007, 2947 – 2950) sind dies ausschließlich das Lekarski Egzamin Państwowy – das es wohl nur bis 2012 gab.
Nach der uns bekannten Auffassung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen und der Regierung von Oberbayern sind dagegen derzeit folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Diplom einer polnischen Hochschule für Medizin, Titel „lekarz“ („Dyplom“)
- Bescheinigung einer polnischen Hochschule über die ärztliche Abschlussprüfung Lekarski Egzamin Koncowy
- Bescheinigung des Polnischen Gesundheitsministeriums oder der zuständigen polnischen Bezirksärztekammer über den Abschluss des absolvierten praktischen Jahres bzw. der postgradualen Praxis (13 Monate) „staż podyplomowy„
Der Delegierte Beschluss (EU) 2019/608 der Kommission vom 16.01.2019 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich von Ausbildungsnachweisen und den Titeln von Ausbildungsgängen – C 2019-78 (ABl. L 104 S. 1) – fordert ebenfalls:
- Swiadectwo zlozenia Lekarskiego Egzaminu Pañstwowego (bis 2012)
- Swiadeetwo zlozenia Lekarskiego Egzaminu Koñcowego (seit 2013)
- Zaswiadczenie o ukoñczeniu stazu podyplomowego (postgraduales Praktikum)
staż podyplomowy
Das staż podyplomowy beginnt jährlich am 1. Oktober oder 1. März und dauert 13 Monat. Es beinhaltet die Vertiefung theoretischer und praktischer Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Innere Medizin (11 Wochen)
- Pädiatrie (einschließlich Neonatologie ) (8 Wochen)
- Allgemeine Chirurgie (einschließlich traumatischer Chirurgie ) (8 Wochen)
- Geburtshilfe und Gynäkologie (7 Wochen)
- Psychiatrie (4 Wochen)
- Anästhesiologie und Intensivpflege (3 Wochen)
- Notfallmedizin (3 Wochen)
- Familienmedizin (6 Wochen)
- Ausbildung im Bereich
- ärztliche Bescheinigung (3 Tage)
- Bioethik (3 Tage)
- Medizinrecht (4 Tage)
In begründeten Fällen kann das polnische Gesundheitsministerium ein im Ausland absolviertes Praktikum anerkennen. Medizinstudenten können daher in Erwägung ziehen einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO zu stellen und das postgraduale Praktikum in Deutschland zu absolvieren. Parallel hierzu ist die weitere Entwicklung abzuwarten. Denn anders als heute, verzichtete die mit Beschluss 2017/2113 vom 11.09.2017 (ABl. L 317/119) geltende Fassung noch auf das stazu podyplomowego. Es wurde erst im April 2019 wieder eingeführt.
Ärger für Medizinstudenten
Seit dem Beschluss stehen vor allem deutsche Medizinstudenten vor einem Dilemma. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, so das Ärzteblatt, habe Polen die 13-monatige Zeit als Arzt im Praktikum und die Medizinische Abschlussprüfung im April 2019 wieder eingeführt und in den Anhang V der Berufsanerkennungsrichtlinie eingebracht.
Zwar attestiert die Polnische Oberärztekammer mit Erlangen des Diploms den Abschluss der Ärztlichen Ausbildung im Sinne der Richtlinie. Dies soll jedoch nicht für die Deutsche Approbation genügen.
Medizinstudenten sollten daher – abhängig von ihrer individuellen Situation – stets strategisch überlegen, wo sie ihre Ausbildung fortsetzen und abschließen.