Europäische Kommission will 20 Milliarden Euro in Künstliche Intelligenz investieren, einen Teil davon auch für den digitalen Wandel im Gesundheitswesen investieren.

European Commission plans to invest €20 billion in Artificial Intelligence, including part of it for digital change in healthcare.

Gleichzeitig mit dem Aktionsplan Künstliche Intelligenz wolle man den Digitalen Wandel im Gesundheitswesen einläuten, schreibt die Europäische Kommission in einer weiteren Pressemitteilung vom 25.04.2018: The digital transformation of healthcare (MEMO/18/3367).

Die Digitale Transformation solle drei wesentliche Konzepte enthalten:

  1. Sicherer grenzüberschreitenden Zugangs der Bürger zu einer elektronischen Patientenakte
  2. Erleichterung der Verwendung größerer Datensätze über eine gemeinsam genutzte europäische Dateninfrastruktur
    Ziel: Krankheiten zu verhüten, medizinische Behandlungen zu personalisieren, Epidemien besser vorherzusehen
  3. Bereitstellung digitaler Hilfsmittel

Grenzüberschreitende Versorgung

Hierzu wolle man den Durchführungsbeschluss zur Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung überprüfen (Artikel 14), einschließlich der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sowie der Regeln für die grenzüberschreitende Datenübermittlung. Empfehlungen zur Technischen Spezifikationen für die elektronische Patientenakte sollen erarbeitet werden, letztlich die grenzüberschreitende Zugänglichkeit gefördert werden.

Forschung mit Patientendaten

Nationale Behörden und andere Beteiligte sollten ermuntert sein, Daten und Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen. Ferner plane die Kommission Pilotprojekte auf der Grundlage „realer Daten“ – natürlich unter Berücksichtigung des ebenfalls bis Ende Mai umzusetzenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Der Nutzen digitaler Hilfsmittel solle geprüft und gefördert werden.

Fragen zum Rechtsrahmen

Bei rechtlichen Fragen rund um den rechtlichen Rahmen Künstlicher Intelligenz, zur Robotik und natürlich eHealth unterstützen wir Sie gerne schon heute. Dafür müssen Sie nicht bis 2020 warten. Vor allem wenn Sie sich im Bereich der Vertragsgestaltung, der berufsrechtlichen Voraussetzungen oder des Datenschutzes sowie im internationalen Recht unsicher sind, dann wenden Sie sich an uns.