Dieser Beitrag wurde am 28. Februar 2017 veröffentlicht und könnte daher veraltet sein, Sprechen Sie uns an, falls Sie an einer Aktualisierung interessiert sind.

Verstößt ein kostenloser „Eignungscheck“ für operative Korrekturen der Fehlsichtigkeit gegen das Heilmittelwerbegesetz? Das musste das Landgericht München I entscheiden.

LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16, nicht rechtskräftig
Volltext bislang nicht veröffentlicht, auch nicht bei juris. Redaktioneller Leitsatz in WRP 2017, 363.

Das Landgericht München I entschied sich gegen die Augenklinik und für die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale. Bei der kostenlosen Durchführung des Eignungschecks handele es sich um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG. Der Eignungscheck diene der Absatzförderung von Augenlaseroperationen. Auch läge in dem Eignungscheck kein Ausnahmefall einer geringwertigen Kleinigkeit oder einer bloßen Auskunft. [Wettbewerbszentrale, Meldung vom 8.12.2016, zuletzt aufgerufen am 25.02.2017]