Urteil: Einen Professorentitel führen

Von |2019-10-27T23:03:39+01:0009/03/2018|Kategorien: Wettbewerbsrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Betroffene führen Grad oder Titel im Sinne des § 69 HG NRW (juris: HSchG NW 2005), wenn sie durch ihr Verhalten gegenüber ihrer Umgebung oder der Allgemeinheit den Anschein erwecken, sie seien aktuell zum Tragen des Grades oder Titels berechtigt - oder dies unterlassen.