Urteil: Einen Professorentitel führen
Betroffene führen Grad oder Titel im Sinne des § 69 HG NRW (juris: HSchG NW 2005), wenn sie durch ihr Verhalten gegenüber ihrer Umgebung oder der Allgemeinheit den Anschein erwecken, sie seien aktuell zum Tragen des Grades oder Titels berechtigt - oder dies unterlassen.