Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) plant die Vereinheitlichung zahlreicher Vorschriften rund um die Privatsphäre von Online-Diensten. Regularien in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sollen vereinheitlicht werden.

Auf heise.de ist der Entwurf eines Gesetzes mit Bearbeitungsstand 14.07.2020 16:41 Uhr veröffentlich. Es trägt den etwas sperrigen Namen „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze„. Darin enthalten, das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien – auch Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Abgekürzt lautet es auf TTDSG. Hier der Link.

Das Ministerium erkennt zurecht, dass das Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG zu Rechtsunsicherheiten nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Anbietern von diesen Diensten und bei den Aufsichtsbehörden führe. Der Entwurf wolle „wirksamen und handhabungsfreundlichen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre“ erleichtern. Ferner wolle er einen wirksamen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Endnutzer gewährleisten. Wir werden sehen.

Das TTDSG – alternativlos?

Die alternativlose Lösung des BMWi lautet:

„Die Datenschutz-Bestimmungen des TMG und des TKG, einschließlich der Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses, sollen aufgehoben und in einem neuen Gesetz zusammengeführt werden. Dabei sollen zugleich die erforderlichen Anpassungen an die DSGVO erfolgen.

Kosten für die Wirtschaft seien keine zu erwarten – sieht man von den technischen und rechtlichen Anforderungen allein an die Umstellung der zahlreichen Hinweise ab.

Nach den einführenden Worten folgt in Artikel 1 der Gesetzesentwurf des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Das TTDSG will den Schutz personenbezogener Daten der Endnutzer von elektronischer Kommunikation schützen. Es zielt im Wesentlichen auf Unternehmen und Personen ab, die geschäftsmäßig mit elektronischen Kommunikationsdiensten in öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen zu tun haben, sowie Telemedien. 

Sodann folgen Änderungen an zahlreichen Gesetzen, einschließlich TKG, TMG, StPO, BVerfSchG, UrhG, BKAG, De-Mail-G, BSI-Gesetz, BND-Gesetz, Zollfahndungsdienstgesetz, MAD-Gesetz, WPHG, EGStPO, PatG, GebrMG, MarkenG, DesginG, JVEEG, VAG, SortSchG, BPolG, TKÜV und der Verordnung über Notrufverbindungen.

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