Arbeitsrecht

24 24.01.2018

Scheinselbständigkeit: Urlaubsansprüche – unentdeckte Risiken?

Von |2018-01-24T21:31:59+01:0024/01/2018|Kategorien: Unkategorisiert|Tags: , , , |0 Kommentare

Dass die Sozialkassen selbständig beschäftigte Mitarbeiter mit Argwohn begutachten, sollte bekannt sein. Immerhin können sie bis zu vier Jahre – bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre – Versicherungsbeiträge nachfordern. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für Sozialversicherungsbetrug. Weiter gestärkt sind jetzt auch die Rechte der Scheinselbständigen selbst – ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht. Als Arbeitgeber sollten Sie lieber lesen, wie es zu dem Urteil kam! […]

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