Scheinselbständigkeit: Urlaubsansprüche – unentdeckte Risiken?
Dass die Sozialkassen selbständig beschäftigte Mitarbeiter mit Argwohn begutachten, sollte bekannt sein. Immerhin können sie bis zu vier Jahre – bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre – Versicherungsbeiträge nachfordern. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für Sozialversicherungsbetrug. Weiter gestärkt sind jetzt auch die Rechte der Scheinselbständigen selbst – ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht. Als Arbeitgeber sollten Sie lieber lesen, wie es zu dem Urteil kam! […]