BSG

14 14.02.2024

Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst

Von |2024-03-01T23:34:43+01:0014/02/2024|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Freier Mitarbeiter oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter? Bei der Sozialversicherungspflicht kommt es ausschließlich auf die richtige Konzeption und die Abläufe in der betrieblichen Organisation an. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung erneut bestätigt.  Bundessozialgericht, Urteil vom 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

25 25.10.2023

Statusfeststellung bei KV-Bereitschaftsärzten

Von |2023-10-25T00:25:42+02:0025/10/2023|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , , , , , |1 Kommentar

Das Bundessozialgericht - Urteil vom 24. Oktober 2023 - B 12 R 9/21 R - hat heute eine für alle Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen empfindliche Entscheidung zum ärztlichen bzw. zahnärztlichen Bereitschaftsdienst getroffen. Zahn/Ärzte, die am Notdienst teilnehmen, sind in dieser Funktion nicht zwingend selbständig tätig. 

13 13.09.2016

Bundessozialgericht: Honorar-Notarzt vor dem Aus? Nein.

Von |2016-09-29T18:30:48+02:0013/09/2016|Kategorien: Medizinrecht, rescuenomics, Rettungsdienstrecht, Unkategorisiert|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

BSG weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Rettungsdienstträgers gegen Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern zurück. Freie Notarzttätigkeit vor dem Aus? Nein; das Urteil gilt nicht uneingeschränkt.

19 19.12.2013

Zulassungsausschuss kann Praxis schließen

Von |2014-08-11T23:53:02+02:0019/12/2013|Kategorien: Medizinrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Wenn der Zulassungsausschuss die Praxis sofort schließt ... kann das rechtmäßig sein. Bundessozialgericht, 05.06.2013 - B 6 KA 4/13 B Vorangehend: Sozialgericht München, 28.01.2011 - S 21 KA 788/09 Bayerisches Landessozialgericht, 19.09.2012 - L 12 KA 59/11 Der Zulassungsausschuss kann seine Entscheidung, eine Zulassung zu entziehen, für sofort vollziehbar erklären. Das BSG hat erneut bekräftigt, dass "ein vertragsärztlicher Status nicht rückwirkend zuerkannt oder aberkannt werden" kann. Im vertragsärztlichen System müsse zu jedem Zeitpunkt klar sein, welcher Arzt Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu deren [...]

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